Das UrhG

Das Urheberrechtsgesetz UrhG

Grundsätzlich unterliegen alle meine Fotografien und Bilder, auch Texte hier, dem Schutz  welcher im UrhG geregelt wird!

Urheberrechtsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte und werden unverzüglich geahndet.

Zum UrhG findet man genügend Literatur im Internet.
Wenn Sie sich aber jetzt schnell mit dem Thema, des Rechtes an fremden Werken, beschäftigen möchten biete ich Ihnen an das UrhG hier als PDF herunter zu laden.

Das UrhG (mit Stand von Dez. 2015) wird in einem neuen Fenster als PDF angezeigt. In diesem können Sie es dann auf Ihrem Gerät speichern lassen um es in Ruhe und Offline, studieren zu können.

Mit meinen eigenen Worten das UrhG erklärt.

Mir geht es einzig darum, dass meine Fotografien / Bilder niergend wo auftauchen ohne mein Wissen und erst Recht auch keine kommerzielle Nutzung stattfindet. Denn im UrhG steht eindeutig,

nur der Urheber (Schöpfer eines Werkes) hat das Recht

  • seine Werke zu bearbeiten, darunter fällt auch die Verfremdung oder gar Entfernung von Inhaltlichen Angaben und insbesondere auch das verändern oder entfernen der Exif oder IPTC Angaben.
  • an der Vervielfältigung seines Werkes,
  • an der Verbreitung seines Werkes,
  • an der öffentlichen Wiedergabe seines Werkes

Fotografien, genießen als Lichtbildwerke, unmittelbaren Urheberrechtsschutz.
Dem Urheberrechtsinhaber stehen daher bei Verletzung des Urheberrechts umfassende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Ich vertraue darauf, dass Sie sich an das UrhG halten.

Wenn Ihnen meine Fotografie gefällt kontaktieren Sie mich. Man kann mit mir reden und sicherlich einigen. Es wäre nicht das erste Mal.

Eine Erlaubnis, welche in jedem Fall schriftlich erfolgt, ist Ihr Nachweis für eingeräumtes oder abgetretenes Recht an meinem Werk oder meinen Werken!


Es gibt noch mehr Informationen im Bereich des Impressums.

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